Nach dem Gesetz zur Abminderung der Folge der COVID – 19 – Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (COVID-19-Gesetz) können gemäß dessen ART.2 § 3 Abs. 1 in Bezug auf Generalversammlungen, die im Jahr 2020 durchgeführt werden. Abweichend von § 43 Abs. 7 Satz 1 GenG Beschlüsse der Mitglieder schriftlich oder elektronisch gefasst werden.
Mit dem Anschreiben vom 30.07.2020 wurde den Mitgliedern der Lagebericht des Vorstandes, der Jahresabschluss 2020, der Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2020 und das zusammengefasste Prüfungsergebnis des Verbandes Berlin Brandenburgischer Wohnungsunternehmen eV- Prüfungsverband- übersendet.
In Form der schriftlichen Stimmabgabe hatten die Mitglieder ihre Entscheidung zu treffen zu den Tagesordnungspunkten:
TOP 1: Beschlussfassung über den Ergebnisverwendungsvorschlag
Das Geschäftsjahr 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.275.450,39 € ab. Davon sind 637.725,20 € mit Erstellung des Jahresabschlusses per 31.12.2020 in die „anderen Ergebnisrücklagen“ eingestellt worden.
„Der Vorstand schlägt -mit Genehmigung des Aufsichtsrates- vor, den Bilanzgewinn 2020 von 637.725,19 € in die „anderen Ergebnisrücklagen“ einzustellen.
Das Mitglied stimmt dem Ergebnisverwendungszweck zu.
TOP 2 Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020
„Das Mitglied erteilt dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2020“
TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
„Das Mitglied erteilt dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2020“
TOP 4 Wahlen zum Aufsichtsrat
Folgende Kandidaten stellen sich für eine Laufzeit von 5 Jahren zur Wahl in den Aufsichtsrat
Beschluss 4 – Wiederwahl
Detlef H. Schenk
wohnhaft Prenzlauer Allee 74, Templin
Mitglied der WBG seit 2002
Mitglied des Aufsichtsrates seit 2002
Es wurden insgesamt 198 gültige Stimmen abgegeben.
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