Die Wohnungsbaugenossenschaft „Uckermark“ Templin eG ist ein traditionsreiches und zukunftsorientiertes Wohnungsunternehmen.
Zweck der Genossenschaft ist die vorrangige gute, sichere und sozialverantwortliche Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft.
Dem Satzungszweck und dem Förderauftrag des Genossenschaftsgesetzes folgend, sieht die Genossenschaft ihre Hauptaufgabe in der Wohnungsversorgung der Mitglieder.
Eine weitere Aufgabe der Genossenschaft wird in den kommenden Jahren, der Erhalt der Bestände mit der gleichzeitigen Anpassung der Wohnungen und Gebäude an die demografischen, technischen, gesellschaftlichen und gesetzlichen Veränderungen bleiben.
Für eine nachhaltige Entwicklung der Genossenschaft, zur Risikostreuung und zur Erfüllung des Förderzwecks ist es notwendig, das Angebot an Wohnraumgrößen und -ausstattungen kontinuierlich zu erweitern und zu verbessern.
Genossenschaftliches Wohnen, ist Wohnen auf Dauer - und mit uns seit 1957. Werden auch Sie Genossenschaftler, als Mitglied in der Wohnungsbaugenossenschaft „Uckermark“ Templin eG.
Am 19 Juli 1957 fand die konstituierende Sitzung der Kommission zu Bildung einer Arbeiter- und Wohnungsbaugenossenschaft im Gebäude des damaligen Rat des Kreises statt. Grundlage dieser Sitzung bildete das Gesetzblatt Teil 1 Nr. 24/57 vom 28.03.1957 V.O. vom 14.03.1957.
Am 21. November 1957 wurde in Templin durch 21 Arbeiter und Angestellte aus sieben verschiedenen Betrieben die erste Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft gegründet. Einstimmig wurde der Name "Solidarität" angenommen.
Fünf der neuen Mitglieder und auch zugleich Angehörige größerer Betriebe wurden zu Vorstandsmitgliedern gewählt. Dies waren die Herren Witzky, Köller, Jabs, Zerler sowie Fräulein Schmidt.
In den ersten Beratungen wurde über Aufgaben und Ziele der AWG beraten. Wie bei allein Neuen mussten ideologische Vorbehalte beseitigt werden. Bereits am 13. Juni 1958 wurde in der Kantstraße der Grundstein zum ersten 24 Wohnungseinheiten umfassenden Bauabschnitt gelegt. Nach oftmals schwerer körperlicher Arbeit, wie zum Beispiel Trümmerberäumung, Abbrechen von Feldsteinmauerwerk und LKW-Beladung von Hand. Konnte am 10. Dezember 1958 Richtfest gefeiert werden. Der Richtspruch dieses ersten Hauses der AWG "Solidarität" spiegelte das wieder, was die Mitglieder zum Mittelpunkt ihres gemeinsamen Handels gemacht hatten, um ihre Ziele zu verwirklichen, Solidarität:
Der Grundgedanke einer Genossenschaft ist es gemeinsam seine Ziele zu erreichen als im Alleingang. Ein genossenschaftlicher Verbund bietet sich an, wenn die Verfolgung eines wirtschaftlichen Zieles das Können eines Einzelnen übersteigt, gleichzeitig das selbständige Bestehen gewahrt werden soll. Die wirtschaftliche Tätigkeit einzelner Genossenschaftsmitglieder wird mit Hilfe eines gemeinschaftlich betriebenen Unternehmens ergänzend unterstützt.
Im Verlaufe ihrer 150jährigen Geschichte haben sich Genossenschaften auf den verschiedensten Märkten ihren Platz geschaffen und sich in der Größe und Struktur unterschiedlich ausgebaut. Genossenschaftsmitglieder sind Eigentümer und Kunde zugleich. Unterscheidend von anderen Formen gemeinschaftlicher Zusammenarbeit, ist das Identitätsprinzip.
Das besondere an Genossenschaften ist die wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder. Somit steht der genossenschaftliche Förderzweck im Vordergrund und nicht die Renditezahlung. Genossenschaften können sehr wohl Gewinne erwirtschaften, da sie sich marktkonform und betriebswirtschaftlich arbeiten müssen, um im Wettbewerb bestehen zu können und die Mitglieder langfristig zu fördern.