Warum benötigt man eine entsprechende Versicherung?

„Oft genügt schon eine kleine Unachtsamkeit für einen fünfstelligen Schaden“, so unsere Erfahrungen.

Klassiker sind zum Beispiel die vergessenen Kerzen auf dem Esstisch, die aus einem gemütlichen Abend ein flammendes Inferno machen und ein ganzes Miethaus bis auf die Grundfesten reduzieren. Ein ähnlich böses Erwachen droht unachtsamen Köchen, die beim studieren des Kochbuches auf dem Sofa verweilen und so aus einem gepflegten Mehrparteien-Domizil ebenfalls eine Brandruine machen. Aber auch die Überschätzung der eigenen handwerklichen Fähigkeiten beim Anschließen der Waschmaschine oder des Wasserhahns können zur Folge haben, dass die darunterliegenden Wohnungen mit Wasserspielen an Wänden und Decken ausgestattet werden.

Wer in einer solchen Konstellation ohne Versicherungsschutz da steht, wird unter Umständen den entstandenen Schuldenberg nie mehr los. Gleiches gilt für alle, deren Versicherungssumme zu niedrig angesetzt ist.

Wozu benötigt man eigentlich diese Art von Versicherung?

Zunächst einmal werden bei der Haftpflicht verschiedene Arten der Versicherung unterschieden. Gemeint ist in aller Regel die Privathaftpflicht-Versicherung, da diese für alle Bürger einen umfangreichen Schutz im Alltag bietet.

Grundsätzlich soll die Haftpflicht den Versicherten vor den finanziellen Folgen bestimmter Schäden schützen, die der Versicherte selbst verursacht hat. Die Versicherung hat dabei zwei grundsätzliche Aufgaben zu erfüllen, nämlich zum einen die Schadensregulierung, falls die Ansprüche des Geschädigten gerechtfertigt sind. In diesem Zusammenhang wird auch die zweite Aufgabe der Haftpflichtversicherung deutlich, nämlich zunächst zu prüfen, ob die Ansprüche des Geschädigten überhaupt berechtigt sind. Ist dieses nicht der Fall, so muss die Versicherung diese ungerechtfertigten Ansprüche abwehren.

Im Rahmen der Haftpflicht unterscheidet man außerdem zwischen verschiedenen Schadensarten: Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Falls der Versicherte also an anderen Personen oder dessen Eigentum aus Versehen bzw. fahrlässig einen Schaden verursacht, hat die Versicherung die Pflicht, diesen Schaden zum Zeitwert bis zur Höhe der Deckungssumme zu regulieren.