Am 19 Juli 1957 fand die konstituierende Sitzung der Kommission zu Bildung einer Arbeiter- und Wohnungsbaugenossenschaft im Gebäude des damaligen Rat des Kreises statt. Grundlage dieser Sitzung bildete das Gesetzblatt Teil 1 Nr. 24/57 vom 28.03.1957 V.O. vom 14.03.1957.

Am 21. November 1957 wurde in Templin durch 21 Arbeiter und Angestellte aus sieben verschiedenen Betrieben die erste Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft gegründet. Einstimmig wurde der Name "Solidarität" angenommen.
Fünf der neuen Mitglieder und auch zugleich Angehörige größerer Betriebe wurden zu Vorstandsmitgliedern gewählt. Dies waren die Herren Witzky, Köller, Jabs, Zerler sowie Fräulein Schmidt.

In den ersten Beratungen wurde über Aufgaben und Ziele der AWG beraten. Wie bei allein Neuen mussten ideologische Vorbehalte beseitigt werden. Bereits am 13. Juni 1958 wurde in der Kantstraße der Grundstein zum ersten 24 Wohnungseinheiten umfassenden Bauabschnitt gelegt. Nach oftmals schwerer körperlicher Arbeit, wie zum Beispiel Trümmerberäumung, Abbrechen von Feldsteinmauerwerk und LKW-Beladung von Hand. Konnte am 10. Dezember 1958 Richtfest gefeiert werden. Der Richtspruch dieses ersten Hauses der AWG "Solidarität" spiegelte das wieder, was die Mitglieder zum Mittelpunkt ihres gemeinsamen Handels gemacht hatten, um ihre Ziele zu verwirklichen, Solidarität:

"Der Wohnblock, auf den voll Stolz ihr schaut, auf dem die Kron´ und Fahne weht, der wurd´ von euch und uns erbaut, als Bau der Solidarität. Den Namen gab man ihr, der ersten AWG im Kreis, es lohnte sich, dass zeigt sich hier mit diesem Block als Preis. Ihr Arbeiter und Angestellten habt mit eigener Kraft auf Trümmern dieses Haus aufgebaut, mit Wohnraum durch und für die Genossenschaft, die unserem Staat und ihrer Kraft vertraut. Am Anfang gab es Zweifler viel an eurer Arbeit gut gelingen, erreicht ist nun das erste Ziel, ihr werdet´s weiter zwingen. Uns Maurer und auch Zimmerleut hat bei der Arbeit stets gefreut, dass unserer Bauherr "Solidarität" aus Menschen unserer Art versteht. Drum grüßen wir zum heut´gen Feste die AWG Templin aufs Beste. Wir wünschen, dass in diesen Mauern das Glück der Menschen stets mag dauern. Wer dieses Glück erhalten mag, stets für Frieden und Aufbau steht. Wir Bauarbeiter schwär´n am heutg´n Tag, nicht zu vergessen die "Solidarität"."

Bis zum 21. August 1958 wurden durch die 41 AWG- Mitglieder 8.067 Stunden an Eigenleistungen erbracht. So wurden bei der Errichtung der ersten 24 Wohnungen in der Kantstraße 403 Kubikmeter Feldsteinmauerwerk und 918 Kubikmeter Schutt per Hand abgebrochen, auf LKW verladen, in Schutthalden abgeladen und einplaniert. Krantechnik, Kippfahrzeuge, Pressluftgeräte und Förderbänder gab es am Anfang nicht. Unterstützt wurde die Genossenschaft durch die materiellen und finanziellen Leistungen der Trägerbetriebe.

Bis zur Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990 wurde die Genossenschaft durch einen ehrenamtlichen Vorstand geleitet. Es ist nicht möglich hier alle Mitglieder namentlich zu nennen, welche sich neben ihrer beruflichen Tätigkeit mit großer Einsatzbereitschaft für das Werden und Wachsen der Genossenschaft eingesetzt haben.
Stellvertretend seien genannt: Frau Erna Schmidt, die von 1957 bis 1965 die Buchhaltung der Genossenschaft ehrenamtlich ausführte. Herr Wilhelm Köller, der von 1961 bis 1962 als Vorsitzender der AWG und bis Anfang der 70er Jahre als Vorstandsmitglied aktiv für die Genossenschaft eintrat. Herr Arthur Dumaschefski, der sich von 1963 bis 1960 als Vorstandsvorsitzender aktiv und beharrlich für die Interessen der Mitglieder einsetze.
Bernhard Lemke, Herbert Köller, Hans Schönebeck, Gerda Weindel, Marga Schmolinski, Walter Nitz, Kurt Minklein, Edelgard Wolff, Annemarie Schönebeck und Hanni Paesler verdienen es, öffentlich genannt zu werden.

Die Arbeit des ehrenamtlichen Vorstandes wurde in den Folgejahren durch eine hauptamtlich arbeitende Geschäftsstelle der AWG unterstützt. Bis zur Wiedervereinigung Deutschlands hat sich die AWG aus der Grundlage der Verordnung der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften und des Status mit Unterstützung der Beiräte für die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft beim Rat des Kreises Templin entwickelt.
Ein Stück genossenschaftlicher Demokratie aus dieser Zeit war die Tatsache, dass der Vorstand der AWG ohne Einflussnahme staatlicher Organe allein entscheiden konnte, wer als Mitglied aufgenommen wurde und welche Wohnung das Mitglied erhielt.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit waren nunmehr die Erbringung der Eigenleistungen durch die Mitglieder, die Werterhaltung der Wohnungen und die Entwicklung des genossenschaftlichen Lebens in den Hausgemeinschaften.

Mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 unterlag auch die Genossenschaft großen Veränderungen. Es folgte die Umwandlung von der AWG "Solidarität" zur Wohnungsbaugenossenschaft "Uckermark" Templin e.G. Auf der Grundlage des Genossenschaftsgesetzes wurden die Genossenschaftsorgane, Vortand und Aufsichtsrat, neu gebildet.
Mit der DM-Einführung am 01. Juli 1990 begann das neue Wirtschaften im Unternehmen. Für die Zukunft des genossenschaftlichen Wohnens in den neuen Bundesländern sind zwei Gesetze von besonderer Bedeutung vom Bundestag verabschiedet worden.