Geschäftszeiten:

Dienstag:
09 - 12 Uhr und
13 - 18 Uhr

Freitag:
09 - 12 Uhr

Montag - Donnerstag:
07:00 - 16:30 Uhr

Freitag:
07:00 - 13:00 Uhr

oder nach telefonischer individueller Terminvereinbarung!

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Gefragt – geantwortet

Als Mitglied unserer Genossenschaft und als Mieter oder Mieterin unserer Objekte stellen sich oft wichtige Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten möchten. Aus unserer langen Kundenerfahrung heraus haben wir die häufigsten Fragen und die dazugehörigen Antworten für Sie herausgesucht.

Ich habe einen Havariefall! Wo bekomme ich Hilfe?

Bei Havariefällen an Wochenenden und Feiertagen können Sie unter den nachfolgend genannten Rufnummern jemanden erreichen.

Bereitschaftsdienst: 0173 6 03 35 49

Herr Dudeck:0172 9 32 08 99
Herr Joachim: 0172 8 01 79 02
Herr Stüwert: 0172 8 06 16 25
Herr Leder: 0172 4 18 98 92

Haben Sie unter diesen Nummern niemanden erreicht, stehen Ihnen die nachfolgend genannten Firmen zur Verfügung.

Heizungs- und Sanitärtechnik Neumann: 0172 3 86 06 77

WISAG Gebäudetechnik
Berlin- Brandenburg GmbH & Co.KG

(Heizung): 030 55 77 01 55 oder 030 69 51 35 55

JKM Elektroanlagen GmbH:  0173 4 48 85 58

OTIS GmbH (Aufzüge): 0800 20 30 40 50

ALKO Fördertechnik GmbH(Aufzüge, nur Strahl- Goder- Straße): 033 34 35 49 75

KSP Kabelservice Prenzlau GmbH (TV-Empfang):  039 84 8 53 22

Diese Nummern sind nur in Notfällen anzurufen (Rohrbruch, Ausfall der Heizungsanlage, Ausfall der Aufzugsanlage). Nicht zu den Notfällen gehören tropfende Wasserhähne, streunende Tiere, undichte Fenster, defekte Schalter und Lampen.

Wie heize und lüfte ich effizient und kostensparend?

Vermeiden Sie Dauerlüften während der Heizperiode. Offene oder gekippte Fensterflügel verursachen ein Mehrfaches an Wärmeverlusten gegenüber einer gezielten "Stoßlüftung".

Schließen Sie beim Lüften die Heizkörperventile bzw. drehen Sie die Raumthermostate zurück. Bei Frostgefahr darf das Abdrehen der Heizkörper nur während der kurzen Stoßlüftung erfolgen, sonst besteht die Gefahr, dass der Heizkörper platzt.

Bei Thermostatventilen, deren eingebaute Frostschutzsicherung das Ventil bei etwa 5°C auch in der kleinsten Stellung sofort automatisch öffnen würde, empfiehlt es sich, den im Ventilkopf befindlichen Fühler bei niedrigeren Außentemperaturen durch ein aufgelegtes Tuch von der einströmenden Frischluft abzuschirmen.

Größere Wasserdampfmengen, z.B. beim Kochen oder Duschen, sollten durch gezieltes Lüften sofort nach außen abgeführt werden. Die Türen sollten dabei geschlossen bleiben.

Ich möchte in meiner Wohnung ein Haustier halten! Was muss ich beachten?

In jedem Fall ist es nötig, einen formlosen schriftlichen Antrag bei der Genossenschaft zu stellen. In diesem informieren Sie uns über die Art des Tieres, seine Größe und Besonderheiten. In Grenzfällen ist ein Führungszeugnis bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Sollten wir den Antrag aus gegebenen Gründen ablehnen müssen, bitten wir um Ihr Verständnis.

Wir empfehlen, Ihren Wunsch ein Tier anzuschaffen, mit Ihren Nachbarn und der Hausgemeinschaft zu besprechen.

Benötige ich eine Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung ist sinnvoll, denn sie sichert Ihren gesamten beweglichen Hausrat, zu dem auch Einbauschränke und Einbauküchen, aber auch Tapeten gehören, bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Einbruchdiebstahl ab.

Wer sein Hab und Gut schützen will, braucht eine Hausratversicherung, denn die Gebäudeversicherung kommt nicht für Schäden am Hausrat auf.

Grundsätzlich gilt, je hochwertiger und teurer Ihr Hausrat ist, desto sinnvoller ist der Abschluss einer Hausratversicherung. Wenn Sie keine Hausratversicherung haben, müssen Sie tief in die Tasche greifen, um Ihren gewohnten Lebensstandard wieder herzustellen. Haben Sie allerdings eine Hausratversicherung, wird Ihnen alles zum Neuwert ersetzt.

Benötige ich eine private Haftpflichtversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen bestimmter Schäden, die der Versicherte selbst verursacht hat!

Die Versicherung hat dabei zwei grundsätzliche Aufgaben zu erfüllen: Schadensprüfung und Schadensregulierung.

Im Rahmen der Haftpflicht unterscheidet man zwischen verschiedenen Schadensarten, wie Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Falls der Versicherte also an Personen oder deren Eigentum aus Versehen oder Fahrlässigkeit einen Schaden verursacht, hat die Versicherung die Pflicht, diesen Schaden zum Zeitwert, bis zur Höhe der Deckungssumme, zu regulieren.

Schadenssituationen können zum Beispiel sein:

  • brennende, „vergessene“ Kerzen
  • defekte Waschmaschinen
  • nicht geschlossene Wasser-Entnahmevorrichtungen

Gibt es überhaupt eine Hausordnung?

Natürlich! Das Zusammenleben in der unmittelbaren Nachbarschaft erfordert Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme von allen Hausbewohnern, Untermietern und Ihren Besuchern. Zum Schutz des individuellen Bereichs und zur Regelung des Gebrauchs der gemeinschaftlich zu nutzenden Gebäudeteile und Anlagen dient die Hausordnung. Die Hausordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages.

In meiner Wohnung gibt es Reparaturbedarf. Wie kann ich das mitteilen?

Die einfachste und schnellste Variante ist unser digitales Reparaturformular. Dieses Formular finden Sie hier. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und beschreiben Sie den Schaden so genau wie möglich.

Kontakt

Wohnungsbaugenossenschaft „Uckermark“ Templin eG

Zehdenicker Straße 10
17268 Templin
Telefon: 03987 40524
E-Mail: info@wbg-templin.de